Fahrverbote: Großangriff auf die Reparaturkultur

Im Jahr 2020 kann der VW Polo G40 (Facelift) das H-Kennzeichen bekommen

„Diesel-Fahrverbot“ – ein Kandidat für das Unwort des Jahres? Das wäre möglich und wenn dann auch nicht der größte Einschlag des Themas, welches dahinter steht. Getrieben von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) haben erste Gerichte Fahrverbote für ältere Fahrzeuge angeordnet, da sich nach Sicht der Richter auf keinem anderen Wege die erforderliche Luftqualität umsetzen lasse. Die Aufstellung von Meßstationen, der EU-Grenzwert für Stickoxide und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit soll hier nicht das Thema sein. Für die Presse ist die Story ein gefundenes Fressen, schließlich lassen sich mit der Sparte „Angst“ (Angst um die individuelle Mobilität) Auflage bzw. Klicks machen und das wollen die Werbepartner nunmal, die reihenweise z.B. ach so umweltfreundliche Neuwagen inserieren.
Zum Zeitpunkt Ende November 2018 heißt das: das meiste ist noch nichts rechtskräftig, die Politik poltert in alle Richtungen (die CDU will gegen die Gemeinnützigkeit der DUH vorgehen [Quelle], Grüne fordern sogar das vollständige Ende des Verbrennungsmotors [Quelle] und sowohl Pendler als auch Oldtimer-Fans stehen schulterzuckend im Unklaren. Was man derzeit sagen kann:
>>> die von der Presse verpauschalisierten „Diesel-Fahrverbote“ richten sich auch gegen Benziner bis Euro 2, das sind durchaus als „schadstoffarm“ ausgewiesene Fahrzeuge mit elektronischer Einspritzung und G-Kat. Ebenfalls die Benziner-Norm „D3“ wäre betroffen, auch wenn sie viel besser ist als die ausgesperrte Euro 2 – sie ist aber eben keine Euro 3. [Quelle] Und damit wären ausnahmslos ALLE Fahrzeuge mit G-Lader betroffen, die noch keine H-Zulassung haben.
>>> das H-Kennzeichen muss aber kein Schlupfloch sein: zwar werden im Gesetz die Fahrzeuge mit historischer Zulassung aus Umweltzonen ausgenommen, denn diese haben einen Freifahrtschein über das „H“ auf dem Kennzeichen auch ohne Plakette in der Scheibe. Aber die Gerichtsurteile richten sich gegen die Abgasnormen der Fahrzeuge und sind damit unabhängig vom Begriff der Umweltzone. Und damit wäre es den Kommunen überlassen, H-Fahrzeuge den Zugang zu den neuen Sperrzonen zu gewähren oder nicht. Die Konsequenz könnte sein: die Innenstadt von Berlin und weitreichende Gebiete in Essen komplett oldtimerfrei – keine Treffen, keine Oldtimerausfahrten – nichts. Weder mit dem 1989er Rallye Golf noch mit dem 1912er Ford T. [Quelle]
>>> die Outlaws unter den Altauto-Fahrern, die auf eine Nichtkontrollierbarkeit des fließenden Verkehrs hoffen, könnten mit einem neuen Gesetzesentwurf ebenfalls geschasst werden, denn man denkt bereits über eine automatische Übewachung der Fahrverbote mittels Kennzeichenerkennung aus Videoüberwachung nach. [Quelle]
Fazit: wer sein Fahrzeug bislang durch Reparaturen, schonende Fahrweise und/oder Liebhaberei bis ins höhere Alter gepflegt hat, kann unter Umständen nächstes Jahr kräftig in den Po gekniffen werden. Was man von Unterhaltungs- und Haushaltselektronik in den letzten 20 Jahren gelernt hat, greift nun auch auf das Auto über: schmeiß weg, kauf neu. So rettet man den Planeten. Das sagt zumindest die Deutsche Umwelthilfe durch ihr Engagement im Sinne der Gemeinschaft.

Euer
Sebastian Winkler aka Mail Man G40